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Ausbildung der Ausbilder (AdA)

 

Für die gelungene betriebliche Ausbildung junger Menschen werden in den Unternehmen qualifizierte Ausbilder*innen benötigt.

Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder*in ist u.a. der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Erwerb des AdA-Scheins ist deshalb zwingend nötig, um ausbilden zu dürfen.

Im Mittelpunkt dieses Lehrgangs steht der Erwerb der nötigen Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung.

Die Ausbildereignungsverordnung sieht vier Handlungsfelder als Gegenstand der Ausbildereignungsprüfung vor:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Diese Bereiche werden im AdA-Kurs bei der DAA Bayreuth vermittelt.

Für die Zulassung zur AdA-Prüfung müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.

Um danach ausbilden zu dürfen, muss neben dem "AdA-Schein" grundsätzlich eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung sowie einschlägige Berufspraxis nachgewiesen werden.

Kosten

Lehrgangsgebühr 395,00 €;

Lernmittel ca. 60,00 €

Die Prüfungsgebühr wird durch die IHK Bayreuth festgelegt (z. Zt. 150 €). Sie ist bei Prüfungsanmeldung direkt an die IHK zu zahlen.

Fördermöglichkeiten

  • Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines unverbindlichen Beratungsgesprächs kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular weiter unten. Wir beraten Sie gern!

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