Ausbildung der Ausbilder (AdA)
Für die gelungene betriebliche Ausbildung junger Menschen werden in den Unternehmen qualifizierte Ausbilder*innen benötigt.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder*in ist u.a. der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Diese sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung nachzuweisen. Der Erwerb des AdA-Scheins ist deshalb zwingend nötig, um ausbilden zu dürfen.